VOLV - VERORDNUNG LÄRM UND VIBRATIONEN

Ab wann ist Gehörschutz am Arbeitsplatz Pflicht?

Die VOLV (Verordnung Lärm und Vibrationen, BGBl. II Nr. 22/2006) regelt den Schutz von Arbeitnehmern vor Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz. Sie definiert zwei zentrale Schwellenwerte: den Auslösewert (80 dB) und den Expositionsgrenzwert (85 dB). Die VOLV gilt in allen Arbeitsstätten, auf Baustellen, an auswärtigen Arbeitsstellen - und ausdrücklich auch im Musik- und Unterhaltungssektor.
Für Arbeitgeber bedeutet das: Klare gesetzliche Pflichten ab dem ersten Dezibel über 80 dB. Nichtbeachtung kann zu AUVA-Verfahren, Haftungsansprüchen und BK-Meldungen führen.

Die zwei Schwellenwerte der VOLV

Auslösewert: 80 dB

LA,EX,8h = 80 dB / LC,peak = 135 dB

→ Gehörschutz bereitstellen
→ Information der Arbeitnehmer
→ Gesundheitsüberwachung auf Wunsch
→ Verzeichnis exponierter Beschäftigter

Expositionsgrenzwert: 85 dB

LA,EX,8h = 85 dB / LC,peak = 137 dB

→ Gehörschutz Tragepflicht
→ Lärmbereiche kennzeichnen + abgrenzen
→ Verpflichtende Gesundheitsüberwachung
→ Maßnahmenprogramm umsetzen
→ Pegel unter Grenzwert senken (STOP-Prinzip)

Störender Lärm vs. Gehörgefährdender Lärm

Die VOLV unterscheidet zwischen zwei Arten von Lärm:

Störender Lärm (unter 80 dB) beeinträchtigt die Konzentration, Kommunikation und das Wohlbefinden. Er muss nach Stand der Technik minimiert werden. Grenzwerte: 50 dB für überwiegend geistige Tätigkeit (z.B. Konstruktion, Programmierung), 65 dB für einfache Bürotätigkeiten. Zur Einhaltung dieser Grenzwerte darf Gehörschutz NICHT herangezogen werden - nur bauliche/organisatorische Maßnahmen.

Gehörgefährdender Lärm (ab 80 dB) schädigt das Gehör direkt. Hier greifen die Auslöse- und Expositionsgrenzwerte mit konkreten Pflichten für den Arbeitgeber: Bereitstellen von PSA, Kennzeichnung, Unterweisung, Gesundheitsüberwachung.

VOLV Grenzwerte für Räume (§3)

🧠 Geistige Tätigkeit: max. 50 dB
💼 Einfache Büroarbeit: max. 65 dB
🛏️ Aufenthalts-/Bereitschaftsräume: max. 50 dB

Wichtig:
Gehörschutz zählt hier NICHT als Maßnahme. Nur baulich/organisatorisch!

Das STOP-Prinzip: Reihenfolge der Lärmschutzmaßnahmen

Gehörschutz (PSA) ist immer die LETZTE Maßnahme - nicht die erste.
S

Substitution

Lärmquelle ersetzen. Z.B. leisere Maschine einsetzen, anderes Arbeitsverfahren wählen.

T

Technische Maßnahmen

Lärmminderung an der Quelle: Kapselung, Schalldämpfer, Schwingungsdämpfung, Raumakustik.

O

Organisatorische Maßnahmen

Expositionszeit verringern: Rotation, Pausenregelung, zeitliche Trennung lärmintensiver Arbeiten.

P

Persönliche Schutzausrüstung (Gehörschutz)

Erst wenn S, T und O ausgeschöpft sind: Gehörschutz als letzte Maßnahme. Muss den Pegel am Ohr unter 85 dB senken, idealerweise 70-80 dB. CE-zertifiziert, PSA Kat. III, EN 352. → Hier kommt Earwear ins Spiel: Massgefertigter Gehörschutz als PSA Kat. III.

Jugendliche

⚠ Sonderregelung: Jugendliche Arbeitnehmer

Für jugendliche Arbeitnehmer (unter 18 Jahre, z.B. Lehrlinge) gelten die Auslösewerte als Expositionsgrenzwerte. Das bedeutet: Bereits ab 80 dB besteht Tragepflicht für Gehörschutz - nicht erst ab 85 dB. Eine strengere Regelung, die den besonderen Schutz von Jugendlichen sicherstellt.

Betriebe mit Lehrlingen in lärmexponierten Bereichen (Tischlerei, Schlosserei, Bau) müssen dies in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen.

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Häufige Fragen zur VOLV

Ab wann muss der Arbeitgeber Gehörschutz bereitstellen?
Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) oder einem Spitzenpegel von 135 dB(C). Das ist der Auslösewert. Der Arbeitgeber muss geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen und die Arbeitnehmer informieren.
Ab wann ist das Tragen von Gehörschutz Pflicht?
Ab 85 dB(A) bzw. 137 dB(C) Spitzenpegel. Das ist der Expositionsgrenzwert. In diesen Lärmbereichen müssen Arbeitnehmer Gehörschutz tragen. Die Bereiche sind zu kennzeichnen und ggf. abzugrenzen.
Gilt die VOLV auch für Clubs, Konzerte und Gastronomie?
Ja, ausdrücklich. Die VOLV gilt in allen Arbeitsstätten - auch im Musik- und Unterhaltungssektor. DJs, Barpersonal, Tontechniker, Bühnenpersonal sind Arbeitnehmer und fallen unter den Schutzbereich der VOLV.
Muss der Arbeitgeber eine Lärmmessung durchführen?
Nicht zwingend sofort. Die VOLV erlaubt zunächst eine Bewertung nach Stand der Technik (Herstellerangaben, Vergleichsdaten). Wenn damit eine Überschreitung der Grenzwerte nicht sicher ausgeschlossen werden kann, muss eine repräsentative Messung durch eine fachkundige Person erfolgen. Die AUVA bietet kostenlose Lärmmessungen für versicherte Betriebe.
Welche Strafen drohen bei Nichtbeachtung?
Bei Kontrollen durch die Arbeitsinspektion können Verwaltungsstrafen verhängt werden. Schwerer wiegt: Wenn ein Arbeitnehmer eine Lärmschwerhörigkeit als Berufskrankheit meldet, kann der Arbeitgeber für mangelnde Schutzmaßnahmen haftbar gemacht werden. Lärmschwerhörigkeit ist BK 5.1.1 nach ASVG.
Welchen Gehörschutz verlangt die VOLV?
Die VOLV verlangt "geeigneten" Gehörschutz, der den Pegel am Ohr unter den Expositionsgrenzwert senkt (idealerweise 70-80 dB). Er muss CE-zertifiziert und EN 352 konform sein. Maßgefertigter Gehörschutz (wie Earwear) hat den Vorteil eines geringeren Korrekturabzugs (-3 dB statt -9 dB bei Einweg) und höherer Trageakzeptanz.