Ab wann ist Gehörschutz am Arbeitsplatz Pflicht?
Die VOLV (Verordnung Lärm und Vibrationen, BGBl. II Nr. 22/2006) regelt den Schutz von Arbeitnehmern vor Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz. Sie definiert zwei zentrale Schwellenwerte: den Auslösewert (80 dB) und den Expositionsgrenzwert (85 dB). Die VOLV gilt in allen Arbeitsstätten, auf Baustellen, an auswärtigen Arbeitsstellen - und ausdrücklich auch im Musik- und Unterhaltungssektor.
Für Arbeitgeber bedeutet das: Klare gesetzliche Pflichten ab dem ersten Dezibel über 80 dB. Nichtbeachtung kann zu AUVA-Verfahren, Haftungsansprüchen und BK-Meldungen führen.
Die zwei Schwellenwerte der VOLV
Auslösewert: 80 dB
LA,EX,8h = 80 dB / LC,peak = 135 dB
→ Gehörschutz bereitstellen
→ Information der Arbeitnehmer
→ Gesundheitsüberwachung auf Wunsch
→ Verzeichnis exponierter Beschäftigter
Expositionsgrenzwert: 85 dB
LA,EX,8h = 85 dB / LC,peak = 137 dB
→ Gehörschutz Tragepflicht
→ Lärmbereiche kennzeichnen + abgrenzen
→ Verpflichtende Gesundheitsüberwachung
→ Maßnahmenprogramm umsetzen
→ Pegel unter Grenzwert senken (STOP-Prinzip)
Störender Lärm vs. Gehörgefährdender Lärm
Die VOLV unterscheidet zwischen zwei Arten von Lärm:
Störender Lärm (unter 80 dB) beeinträchtigt die Konzentration, Kommunikation und das Wohlbefinden. Er muss nach Stand der Technik minimiert werden. Grenzwerte: 50 dB für überwiegend geistige Tätigkeit (z.B. Konstruktion, Programmierung), 65 dB für einfache Bürotätigkeiten. Zur Einhaltung dieser Grenzwerte darf Gehörschutz NICHT herangezogen werden - nur bauliche/organisatorische Maßnahmen.
Gehörgefährdender Lärm (ab 80 dB) schädigt das Gehör direkt. Hier greifen die Auslöse- und Expositionsgrenzwerte mit konkreten Pflichten für den Arbeitgeber: Bereitstellen von PSA, Kennzeichnung, Unterweisung, Gesundheitsüberwachung.
VOLV Grenzwerte für Räume (§3)
🧠 Geistige Tätigkeit: max. 50 dB
💼 Einfache Büroarbeit: max. 65 dB
🛏️ Aufenthalts-/Bereitschaftsräume: max. 50 dB
Das STOP-Prinzip: Reihenfolge der Lärmschutzmaßnahmen
Substitution
Lärmquelle ersetzen. Z.B. leisere Maschine einsetzen, anderes Arbeitsverfahren wählen.
Technische Maßnahmen
Lärmminderung an der Quelle: Kapselung, Schalldämpfer, Schwingungsdämpfung, Raumakustik.
Organisatorische Maßnahmen
Expositionszeit verringern: Rotation, Pausenregelung, zeitliche Trennung lärmintensiver Arbeiten.
Persönliche Schutzausrüstung (Gehörschutz)
Erst wenn S, T und O ausgeschöpft sind: Gehörschutz als letzte Maßnahme. Muss den Pegel am Ohr unter 85 dB senken, idealerweise 70-80 dB. CE-zertifiziert, PSA Kat. III, EN 352. → Hier kommt Earwear ins Spiel: Massgefertigter Gehörschutz als PSA Kat. III.
⚠ Sonderregelung: Jugendliche Arbeitnehmer
Für jugendliche Arbeitnehmer (unter 18 Jahre, z.B. Lehrlinge) gelten die Auslösewerte als Expositionsgrenzwerte. Das bedeutet: Bereits ab 80 dB besteht Tragepflicht für Gehörschutz - nicht erst ab 85 dB. Eine strengere Regelung, die den besonderen Schutz von Jugendlichen sicherstellt.
Betriebe mit Lehrlingen in lärmexponierten Bereichen (Tischlerei, Schlosserei, Bau) müssen dies in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen.