Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen  für Konsument:innen

Stand: 6. Oktober 2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der earwear GmbH, Schmiedlstraße 1, 8042 Graz, Österreich, FN 156418 b, LGZ Graz, UID-Nr. ATU44773900 (nachfolgend „earwear“) und Verbraucherinnen bzw. Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (nachfolgend „Kunde“) über die Bestellung eines zusätzlichen, individuell angepassten Gehörschutzes für private Zwecke.

1.2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an natürliche Personen, die einen bestehenden, ihnen persönlich zugeordneten Ohrabdruck bzw. eine bei earwear oder einem verbundenen Fachinstitut vorhandene Ohrabformung für die Herstellung eines weiteren Gehörschutzes verwenden möchten.

1.3. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

2. Vertragsgegenstand und individuelle Anfertigung

2.1. Vertragsgegenstand ist die individuelle Herstellung und Lieferung des im Bestellformular ausgewählten Gehörschutzes auf Grundlage einer bereits vorhandenen, dem Kunden zugeordneten Ohrabformung.

2.2. Die Zuordnung erfolgt insbesondere anhand der vom Kunden angegebenen Seriennummer. Der Kunde hat die Seriennummer und alle weiteren Bestelldaten vollständig und richtig anzugeben.

2.3. Die im Bestellformular angebotene Auswahl von Modell, Ausführung, Farbe oder Zubehör ändert nichts daran, dass der eigentliche Gehörschutz nach der persönlichen Ohrabformung des Kunden hergestellt und damit individuell angepasst wird.

2.4. Kann die angegebene Seriennummer keiner geeigneten Ohrabformung eindeutig zugeordnet werden, ist die Ohrabformung nicht mehr verwendbar oder bestehen sonstige technische Hindernisse, informiert earwear den Kunden. earwear kann die Bestellung ablehnen oder eine neue Ohrabformung als Voraussetzung für die Herstellung anbieten.

3. Bestellung und Vertragsschluss

3.1. Die Darstellung der Produkte im Online-Angebot stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Mit Betätigung der Schaltfläche „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags über die ausgewählten Produkte ab.

3.2. Nach Eingang der Bestellung erhält der Kunde eine elektronische Eingangsbestätigung. Diese bestätigt zunächst nur den Eingang der Bestellung. Der Vertrag kommt zustande, sobald earwear die Bestellung ausdrücklich bestätigt, die Herstellung beginnt oder die Ware versendet.

3.3. earwear ist berechtigt, vor Annahme der Bestellung die Identität des Kunden, die Richtigkeit der Seriennummer sowie die Verfügbarkeit und Eignung der hinterlegten Ohrabformung zu prüfen.

3.4. Die Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird von earwear im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gespeichert und dem Kunden in der Bestellbestätigung zur Verfügung gestellt.

4. Preise, Versandkosten und Zahlung

4.1. Alle im Bestellvorgang angegebenen Preise sind Gesamtpreise in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzlich anfallende Versandkosten werden vor Abgabe der Bestellung gesondert ausgewiesen.

4.2. Die verfügbaren Zahlungsarten werden im Bestellvorgang angezeigt. Der Kaufpreis wird entsprechend der dort ausgewählten Zahlungsart fällig.

4.3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Mahn- und Betreibungskosten werden nur verrechnet, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und gesetzlich zulässig sind.

5. Lieferung und Lieferzeit

5.1. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse in den im Bestellvorgang auswählbaren Liefergebieten.

5.2. Die im Bestellvorgang angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn alle für die Herstellung erforderlichen Angaben vollständig vorliegen, die Zahlung entsprechend der gewählten Zahlungsart erfolgt ist und die vorhandene Ohrabformung eindeutig zugeordnet und technisch verwendbar ist.

5.3. Verzögert sich die Herstellung, weil Angaben fehlen, die Seriennummer nicht eindeutig zugeordnet werden kann oder eine neue Ohrabformung erforderlich ist, verlängert sich die Lieferzeit um den Zeitraum der notwendigen Klärung. earwear informiert den Kunden ohne unnötigen Aufschub.

5.4. Das Risiko des zufälligen Verlusts oder der zufälligen Beschädigung geht bei einem Verbrauchergeschäft erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder an einen von ihm bestimmten, nicht als Beförderer tätigen Dritten über.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von earwear.

7. Kein Rücktrittsrecht bei individueller Anfertigung

7.1. Der Kunde hat kein gesetzliches Rücktrittsrecht bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

7.2. Der auf Grundlage der persönlichen Ohrabformung des Kunden hergestellte Gehörschutz ist eine individuell angefertigte und eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnittene Ware. Für diesen Gehörschutz besteht daher gemäß § 18 Abs. 1 Z 3 FAGG kein gesetzliches Rücktrittsrecht.

7.3. Der Ausschluss des Rücktrittsrechts gilt unabhängig davon, ob earwear zum Zeitpunkt einer Rücktrittserklärung bereits mit der Herstellung begonnen hat.

7.4. Für nicht individuell angefertigte Waren gilt das gesetzliche Rücktrittsrecht, sofern keine andere gesetzliche Ausnahme anwendbar ist. Die entsprechenden Informationen werden dem Kunden vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt.

7.5. Der Ausschluss des Rücktrittsrechts berührt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden nicht.

8. Gewährleistung

8.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen für Verbrauchergeschäfte. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

8.2. Ein Mangel kann insbesondere vorliegen, wenn der gelieferte Gehörschutz nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht oder die vereinbarte individuelle Anpassung nicht ordnungsgemäß umgesetzt wurde.

8.3. Bei einem Mangel stehen dem Kunden die gesetzlichen Abhilfen zu. Die konkrete Abwicklung richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

8.4. Kein Gewährleistungsfall liegt vor, wenn eine Beeinträchtigung ausschließlich auf unsachgemäße Verwendung, eigenmächtige Veränderung, normale Abnutzung oder auf unrichtige Angaben des Kunden zurückzuführen ist, sofern earwear diese Umstände nicht zu vertreten hat.

8.5. Der Kunde wird gebeten, erkennbare Mängel möglichst zeitnah mitzuteilen. Die gesetzlichen Rechte und Fristen werden durch diese Bitte nicht eingeschränkt.

9. Haftung

9.1. earwear haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Personenschäden, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz oder in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

9.2. Soweit gesetzlich zulässig, haftet earwear bei leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

10. Verwendung und Funktionskontrolle

10.1. Der im Rahmen dieses Vertrags bestellte Gehörschutz ist für die private Verwendung durch den Kunden bestimmt. Eine Verwendung als persönliche Schutzausrüstung im betrieblichen Arbeitsschutz setzt voraus, dass sämtliche hierfür geltenden gesetzlichen und produktspezifischen Anforderungen erfüllt werden.

10.2. Der Kunde hat die mit dem Produkt bereitgestellten Gebrauchs-, Pflege- und Sicherheitshinweise zu beachten. Empfohlene Funktions- oder Passformkontrollen sollen entsprechend der Gebrauchsanweisung durchgeführt werden.

11. Datenschutz

11.1. earwear verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Prüfung, Herstellung, Abwicklung und Lieferung der Bestellung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von earwear.

11.2. Soweit zur Abwicklung des Onlineformulars externe Dienstleister eingesetzt werden, erfolgt deren Einbindung nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

12. Streitbeilegung, Recht und Gerichtsstand

12.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

12.2. Für Klagen eines Verbrauchers gegen earwear und für Klagen von earwear gegen einen Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Eine ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung zu Lasten des Verbrauchers wird nicht getroffen.

12.3. Informationen über eine gesetzlich vorgesehene oder von earwear angebotene außergerichtliche Streitbeilegung werden auf der Website bzw. im Impressum bereitgestellt, soweit eine entsprechende Informationspflicht besteht.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

13.2. Änderungen dieser AGB werden nur mit Wirkung für zukünftige Verträge vorgenommen. Für eine Bestellung gilt die Fassung, die dem Kunden vor Abgabe seiner Vertragserklärung zur Verfügung gestellt wurde.