PSA-Verordnung (EU) 2016/425: Was Kategorie III für Gehörschutz bedeutet
Seit dem 21. April 2019 ist Gehörschutz als PSA der Kategorie III eingestuft – gleichrangig mit Atemschutz und Absturzsicherung. Die Verordnung (EU) 2016/425 stuft schädlichen Lärm als irreversible Gesundheitsgefahr ein.
Inhalt dieses Leitfadens
- Was hat sich geändert? Von Kategorie II zu Kategorie III
- Die drei PSA-Kategorien im Überblick
- Was bedeutet Kategorie III konkret?
- Die Auslösewerte: Ab wann ist Gehörschutz Pflicht?
- Pflichten für Arbeitgeber: 8 Punkte
- Unterweisung mit Übungen – die neue Pflicht
- CE-Kennzeichnung richtig lesen
- Dokumentation und Nachweispflichten
- Checkliste für Sicherheitsbeauftragte
- Earwear Industrie-Gehörschutz: PSA Kategorie III konform
- Häufige Fragen
Von Kategorie II zu Kategorie III: Was hat sich geändert?
Unter der alten PSA-Richtlinie 89/686/EWG war Gehörschutz als PSA der Kategorie II eingestuft - Schutz vor mittleren Risiken. Die neue Verordnung (EU) 2016/425, verbindlich seit dem 21. April 2019, stuft Gehörschutz in die Kategorie III hoch: Schutz vor Risiken, die zu sehr schwerwiegenden Folgen wie Tod oder irreversiblen Gesundheitsschäden führen können.
Die Begründung: Schädlicher Lärm ist als irreversible Gesundheitsgefährdung anerkannt. Einmal zerstörte Haarsinneszellen im Innenohr regenerieren sich nicht. Lärmschwerhörigkeit ist nicht heilbar. Damit erhält Gehörschutz dieselbe hohe Risikoeinstufung wie Atemschutz und Absturzsicherung.
Richtlinie 89/686/EWG
Einstufung: Mittlere Risiken
Anforderungen:
– EG-Baumusterprüfung
– CE-Kennzeichnung ohne Kennnummer
– Unterweisung der Beschäftigten
– Keine Produktionsüberwachung nötig
Verordnung (EU) 2016/425
Einstufung: Irreversible / tödliche Risiken
Anforderungen:
– EU-Baumusterprüfung (Modul B)
– CE + Kennnummer der notifizierten Stelle
– Unterweisung mit praktischen Übungen
– Jährliche Produktionsüberwachung (Modul C2 oder D)
– EU-Konformitätserklärung beifügen
– 10 Jahre Aufbewahrungspflicht
– Zertifikat-Gültigkeit: max. 5 Jahre
Die Hochstufung auf Kategorie III bedeutet für Arbeitgeber: Zur bisherigen Unterweisungspflicht kommen jetzt verpflichtende praktische Übungen hinzu. Beschäftigte müssen nicht nur informiert, sondern im korrekten Anlegen aktiv trainiert werden.
Die drei PSA-Kategorien im Überblick
Geringfügige Risiken
Schutz vor oberflächlichen Verletzungen, Witterung, Reinigungsmitteln. Beispiele: Gartenhandschuhe, Schürzen, Sonnenbrille.
Konformität: Selbstzertifizierung durch Hersteller.
Mittlere Risiken
Schutz vor Risiken, die nicht in Kat. I oder III fallen. Beispiele: Schutzhelm, Schutzbrille, Sicherheitsschuhe.
Konformität: EU-Baumusterprüfung erforderlich.
Tödliche / irreversible Risiken
Schutz vor Tod oder bleibenden Gesundheitsschäden. Beispiele: Atemschutz, Absturzsicherung, Gehörschutz, Schutz vor Ertrinken.
Konformität: EU-Baumusterprüfung (Modul B) + jährliche Produktionsüberwachung + Unterweisung mit Übungen.
"Kategorie III umfasst ausschliesslich die Risiken, die zu sehr schwerwiegenden Folgen wie Tod oder irreversiblen Gesundheitsschäden führen können."
Ab wann ist Gehörschutz Pflicht? Die Auslösewerte
Die LärmVibrationsArbSchV definiert drei Stufen der Lärmexposition. Der massgebliche Wert ist der Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h – also der durchschnittliche Lärmpegel über einen 8-Stunden-Arbeitstag.
Spitzenschalldruckpegel – Maximalwert
Expositionsgrenzwert. Darf unter Berücksichtigung der Schalldämmung des Gehörschutzes am Ohr nicht überschritten werden. Sofortige Massnahmen erforderlich.
Oberer Auslösewert – Gehörschutz Tragepflicht
Beschäftigte müssen Gehörschutz tragen. Arbeitgeber muss Lärmbereiche kennzeichnen. Lärmminderungsprogramm aufstellen. Arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge.
Unterer Auslösewert – Gehörschutz anbieten
Arbeitgeber muss geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen. Beschäftigte können freiwillig tragen. Unterweisung über Risiken erforderlich. Angebotsvorsorge.
In Österreich gelten die Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor der Einwirkung durch Lärm und Vibrationen (VOLV) mit denselben Auslösewerten: 80 dB(A) als Auslösewert für Bereitstellung, 85 dB(A) als Auslösewert für Tragepflicht.
Pflichten für Arbeitgeber: Die 8 Kernpunkte
Gefährdungsbeurteilung durchführen
Lärmexposition an allen Arbeitsplätzen ermitteln und dokumentieren. Grundlage für alle weiteren Massnahmen. Mindestens alle 2 Jahre oder bei Änderungen aktualisieren.
STOP-Prinzip anwenden
Vor dem Einsatz von Gehörschutz: Substitution → Technische Massnahmen → Organisatorische Massnahmen → Persönliche Schutzausrüstung. PSA ist immer die letzte Massnahme.
Geeigneten Gehörschutz kostenfrei bereitstellen
Nur PSA mit CE-Kennzeichnung nach (EU) 2016/425 beschaffen. Bei Kat. III: CE-Zeichen plus Kennnummer der notifizierten Stelle. Kosten trägt der Arbeitgeber. Verschiedene Typen anbieten, um Akzeptanz zu erhöhen.
Jährliche Unterweisung mit praktischen Übungen
Die wichtigste Neuerung durch Kategorie III. Vor der ersten Benutzung und danach mindestens jährlich. Muss dokumentiert werden (Datum, Teilnehmer, Inhalte). Grundlage: Herstellerinformationen + DGUV Regel 112-194.
Betriebsanweisung erstellen
Schriftliche, verständliche Anweisung zur korrekten Benutzung, Pflege, Aufbewahrung und Prüfung des Gehörschutzes. Muss an allen Lärmarbeitsplätzen (>80 dB) jederzeit einsehbar sein.
Lärmbereiche kennzeichnen
Ab 85 dB(A): Bereiche mit dem Gebotszeichen "Gehörschutz tragen" (ASR A1.3 / ISO 7010 M003) kennzeichnen. Zugang beschränken, soweit technisch möglich.
Arbeitsmedizinische Vorsorge organisieren
Ab 80 dB(A): Angebotsvorsorge. Ab 85 dB(A): Pflichtvorsorge. Audiometrie durch Betriebsarzt. Ergebnisse dokumentieren.
Instandhaltung, Hygiene und Ersatz sicherstellen
Gehörschutz regelmässig reinigen (lassen), Dichtungskissen bei Kapseln austauschen, verschlissene PSA ersetzen. Personenbezogene Aufbewahrung bereitstellen (Spinde, PSA-Boxen).
Unterweisung mit praktischen Übungen
Die Hochstufung auf Kategorie III hat eine direkte Konsequenz: Gemäss § 31 DGUV Vorschrift 1 müssen Unterweisungen für PSA der Kategorie III praktische Übungen enthalten. Die Unterweisung muss folgende Inhalte abdecken:
- Warum Gehörschutz nötig ist (Gesundheitsrisiken, irreversible Schäden)
- Korrektes Einsetzen / Aufsetzen des Gehörschutzes
- Praktisches Üben des Ein- und Aussetzens
- Sitzprüfung: Sitzt der Gehörschutz richtig?
- Pflege, Reinigung und Aufbewahrung
- Erkennen von Verschleiss und Mängeln
- Wann Gehörschutz zu ersetzen ist
Insbesondere Schaumstoff-Ohrstöpsel erfordern Sorgfalt beim Einsetzen: zusammenrollen, einführen, warten bis sie sich ausdehnen. Falsches Einsetzen reduziert die Schutzwirkung massiv. Genau das soll die praktische Übung verhindern.
Bei individuell angepasstem Gehörschutz (Otoplastiken) entfällt das Risiko des falschen Einsetzens weitgehend: Die Form ist eindeutig, der Sitz durch die Anpassung garantiert. Die Unterweisung mit Übungen ist dennoch Pflicht, aber der Schulungsaufwand reduziert sich deutlich.
CE-Kennzeichnung bei Kategorie III richtig lesen
PSA der Kategorie III erkennt man an der Kennnummer der notifizierten Stelle, die neben dem CE-Zeichen angebracht ist. Diese vierstellige Nummer identifiziert die Stelle, die die jährliche Produktionsüberwachung durchführt.
Nur CE-Zeichen, keine Kennnummer
CE + vierstellige Kennnummer der notifizierten Stelle
Zusätzlich muss bei Gehörschutz die CE-Kennzeichnung auf der Verpackung und den beigefügten Unterlagen angebracht sein. Jedem Produkt muss die EU-Konformitätserklärung beiliegen oder ein Link zum Abruf des Dokuments.
Dokumentation und Nachweispflichten
Die Dokumentation ist ein zentraler Bestandteil der Compliance. Bei Begehungen durch die Berufsgenossenschaft oder bei Arbeitsschutz-Audits dienen diese Unterlagen als Nachweis, dass der Arbeitgeber seinen Pflichten nachkommt.
Vom Hersteller bereitgestellt
- EU-Konformitätserklärung
- EU-Baumusterprüfbescheinigung (Referenz)
- Herstellerinformation (DE) mit Name, Modell, Norm (EN 352), Schalldämmwerte (SNR, H/M/L), Einsetzhinweise, Pflege, Austausch
- CE-Kennzeichnung + Kennnummer notif. Stelle
Vom Arbeitgeber zu erstellen
- Gefährdungsbeurteilung (Lärmmessung)
- Betriebsanweisung Gehörschutz
- Unterweisungsnachweis (Datum, Teilnehmer, Unterschriften)
- Nachweis praktische Übungen (Kat. III)
- Protokoll arbeitsmedizinische Vorsorge
- Inventarliste PSA (Ausgabe, Austausch)
- Wartungs-/Reinigungsprotokoll
- Lärmbereiche-Kennzeichnungsplan
Checkliste für Sicherheitsbeauftragte
Beschaffung
- Nur Gehörschutz mit CE + Kennnummer (Kat. III) beschaffen
- EU-Konformitätserklärung für jedes Produkt vorliegen?
- Herstellerinformation in deutscher Sprache vorhanden?
- Verschiedene Typen zur Auswahl anbieten (Akzeptanz!)
Unterweisung
- Erstunterweisung VOR erster Benutzung durchgeführt?
- Jährliche Wiederholung geplant / durchgeführt?
- Praktische Übungen im Anlegen enthalten? (Kat. III Pflicht!)
- Teilnehmerliste mit Unterschriften dokumentiert?
Arbeitsplatz
- Lärmmessung aktuell? (alle 2 Jahre oder bei Änderungen)
- Lärmbereiche >85 dB(A) mit Gebotsschild gekennzeichnet?
- Betriebsanweisung an Lärmarbeitsplätzen aushängend?
- Personenbezogene Aufbewahrung für Gehörschutz vorhanden?
Vorsorge & Wartung
- Arbeitsmedizinische Vorsorge organisiert? (80 dB Angebot, 85 dB Pflicht)
- Gehörschutz regelmässig gereinigt / Dichtungen getauscht?
- Funktionsprüfung angepasster Gehörschutz bei Auslieferung dokumentiert?
- Nicht bestandene Funktionsprüfung: Nacharbeit / Ersatz veranlasst?
- Verschlissene PSA ausgetauscht?
- Inventarliste PSA mit Ausgabe- und Austauschdatum geführt?
Earwear Industrie-Gehörschutz für Unternehmen
Alle maßgefertigten Earwear-Gehörschutzprodukte sind als persönliche Schutzausrüstung zertifiziert und erfüllen die Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/425 Kategorie III. Gefertigt per 3D-Druck in Österreich von den Hörakustik-Experten bei Neuroth.
Für Unternehmen bietet Earwear:
✓ Individuelle Anpassung für jeden Mitarbeiter
✓ CE-Kennzeichnung Kat. III mit Kennnummer der notifizierten Stelle
✓ EU-Konformitätserklärung für jedes Produkt
✓ Unterstützung bei Unterweisungen (Herstellerinformationen)
✓ Kostenlose Reinigung im Fachinstitut
✓ Sammeltermine für Abformung und Funtionskontrolle für Teams ab 5 Personen
✓ Firmenkonditionen auf Anfrage
Massgefertigter Gehörschutz erhöht die Trageakzeptanz nachweislich. Beschäftigte tragen Otoplastiken häufiger und länger als Standard-Ohrstöpsel – weil sie bequem sitzen und nicht drücken. Das reduziert das Risiko der Nicht-Benutzung und damit das Haftungsrisiko für den Arbeitgeber.
Fragen zur PSA-Verordnung und Gehörschutz
Wer trägt die Kosten für den Gehörschutz?
Der Arbeitgeber. Gemäß § 3 ArbSchG dürfen Kosten für erforderliche Schutzmassnahmen nicht auf die Beschäftigten umgelegt werden. Das gilt auch für Gehörschutz-Otoplastiken und unabhängig von der Betriebsgrösse.
Was passiert, wenn ein Mitarbeiter den Gehörschutz nicht tragen will?
Ab 85 dB(A) ist das Tragen von Gehörschutz Pflicht – auch für den Arbeitnehmer. Er ist verpflichtet, bereitgestellte PSA zu nutzen (DGUV Vorschrift 1). Bei Verweigerung drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen. Die Akzeptanz steigt deutlich, wenn Beschäftigte in die Auswahl einbezogen werden.
Wie oft müssen Unterweisungen für Gehörschutz stattfinden?
Vor der ersten Benutzung und danach mindestens einmal jährlich (DGUV Vorschrift 1 § 4). Bei PSA der Kategorie III müssen die Unterweisungen praktische Übungen im korrekten Anlegen enthalten. Die Durchführung ist mit Datum, Inhalten und Teilnehmerunterschriften zu dokumentieren.
Wie erkenne ich, ob mein Gehörschutz Kategorie III entspricht?
An der CE-Kennzeichnung mit vierstelliger Kennnummer der notifizierten Stelle (z.B. CE 0800). Produkte ohne diese Kennnummer entsprechen der alten Richtlinie oder einer niedrigeren Kategorie.
Gilt die PSA-Verordnung (EU) 2016/425 auch in Österreich?
Ja. Als EU-Verordnung gilt sie unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Zusätzlich regelt die österreichische PSA-Verordnung (PSA-V) und die VOLV die nationalen Anforderungen. Die Auslösewerte (80/85 dB) sind identisch.
Ab wann ist eine qualifizierte Unterweisung nötig?
Laut TRLV Lärm, Teil 3, Abschnitt 6.3.3 ist ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 110 dB(A) eine qualifizierte Unterweisung durchzuführen. Diese umfasst u.a. die individuelle Prüfung der Schalldämmung am Ohr des Trägers.