PSA Kat. III: Jährliche Unterweisung mit praktischen Übungen ist Pflicht
Gehörschutz ist PSA der Kategorie III und schützt vor irreversiblen Gesundheitsschäden. Deshalb muss die jährliche Unterweisung praktische Übungen enthalten: Jeder Mitarbeitende muss nachweislich in der Lage sein, den Gehörschutz korrekt einzusetzen, zu prüfen und zu pflegen.
Diese Seite zeigt, was die Unterweisung beinhalten muss, wie Sie sie dokumentieren und wie Earwear Sie dabei unterstützt.
Was muss die Unterweisung beinhalten?
Gefahren durch Lärm
Wie Lärm das Gehör schädigt, was Lärmschwerhörigkeit ist und warum der Schaden irreversibel ist. Dazu die konkreten Lärmpegel am eigenen Arbeitsplatz.
Grenzwerte und Lärmbereiche
Der Auslösewert liegt bei 80 dB, der Expositionsgrenzwert bei 85 dB. Wo im Betrieb die Lärmbereiche liegen und was die Gebotsschilder dort bedeuten.
Korrektes Einsetzen und Entfernen
Bei PSA Kat. III ist es Pflicht, dass jeder Mitarbeitende den Gehörschutz unter Aufsicht selbst einsetzt und entfernt. Bei Otoplastiken zählt das korrekte Eindrehen, bei Schaumstoff-Stöpseln das richtige Zusammenrollen und Einführen – kontrolliert durch den/die Unterweiser:in.
Sitzprüfung
Wie der Mitarbeitende prüft, ob der Gehörschutz richtig sitzt: Bei Otoplastiken erfolgt die Dichtigkeitsprüfung, indem er die Hände über die Ohren hält – ist kein Unterschied hörbar, sitzt der Schutz dicht. Bei Kapselgehörschutz werden stattdessen Bügeldruck und Polster geprüft.
Pflege, Reinigung, Wartung
Der Gehörschutz sollte nach jedem Einsatz gereinigt werden, am besten mit lauwarmem Wasser oder Reinigungsspray. Ersetzt wird er bei Beschädigungen, Rissen oder Verformung – aufbewahrt in einer sauberen Box, nicht in der Hosentasche.
Tragepflicht und Konsequenzen
Wann und wo Gehörschutz getragen werden muss und was bei Nichtbeachtung passiert. Wichtig: Schon kurzes Absetzen reduziert die Schutzwirkung drastisch – 5 Minuten ohne Schutz bei 100 dB kosten bereits 50 % der Schutzwirkung.
Gesundheitsüberwachung
Es besteht ein Recht auf Audiometrie: ab 80 dB freiwillig, ab 85 dB verpflichtend alle fünf Jahre. Die Untersuchung findet über den AUVA-Lärmbus oder einen ermächtigten Arzt statt.
Dokumentation der Unterweisung
Die Dokumentation ist ein zentraler Bestandteil der Compliance. Bei Begehungen durch die Berufsgenossenschaft oder bei Arbeitsschutz-Audits dienen diese Unterlagen als Nachweis, dass der Arbeitgeber seinen Pflichten nachkommt.
Empfohlene Dokumentation:
✓ Datum und Uhrzeit der Unterweisung
✓ Name des Unterweisenden
✓ Inhalte der Unterweisung (Agenda)
✓ Teilnehmerliste mit Unterschriften
✓ Vermerk: Praktische Übungen durchgeführt
✓ Bei angepasstem Gehörschutz: Funktionsprüfung inkl. Ergebnis dokumentiert
✓ Besondere Vorkommnisse / Anmerkungen
✓ Nächster Termin (spätestens 1 Jahr)